| Fachbeirat
Arbeitsgruppe Qualitätssicherung

Ausweis für Qualität und Seriosität
VDRK stellt „Qualitätspass“ für
Inspektion und Dichtheitsprüfung in der Grundstücksentwässerung
vor
Die Boom-Stimmung im Dienstleistungsmarkt
rund um die Inspektion und Dichtheitsprüfung der
Grundstücksentwässerung ruft Anbieter unterschiedlichsten
Zuschnitts auf den Plan – leider nicht nur qualifizierte
und seriöse. Je mehr es im Markt „brummt“,
desto rühriger werden gerade die schwarzen Schafe,
weiß man beim Verband der Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen
VDRK in Kassel. Das Spektrum von „Schwarz“
reicht dabei von mängelbehafteter, unvollständiger
Arbeit mit ungeeignetem Gerät bis hin zu kriminellen,
auf vorsätzlichem Betrug basierenden Geschäftsmodellen.
Der VDRK mag dem sinistren Treiben von Dilettanten und
„Kanal-Haien“ nicht länger zusehen,
da es den Ruf der ganzen vom Verband vertretenen Branche
beschädigt: Auf der vom VDRK veranstalteten Fachmesse
RO-KA-TECH 2009 stellte der Verband den VDRK-Qualitätspass
vor, der künftig deutlich erkennbar die Spreu vom
Weizen trennen soll.
Ziel des Qualitätspasses ist es, sowohl kommunalen
Behörden, vor allem aber auch dem Grundstückseigentümer
eine schnelle und zuverlässig Orientierungshilfe
zu bieten. Der Durchschnittsbürger ist mit seiner
rechtlichen Verpflichtung zur Inspektion und Dichtheitsprüfung
von Grundstücksentwässerungsleitungen spätestens
dann überfordert, wenn er unterscheiden soll, wer
ihm da als angeblich leistungsstarker und vertrauenswürdiger
Helfer gegenüber steht. Ganz abgesehen davon, dass
der VDRK generell davon ab rät, die Inspektions-
und Prüfpflicht zum Gegenstand abendlicher Haustürgeschäfte
zu machen, will er mit dem Qualitätspass für
klare Orientierung sorgen. Wer auf Befragen den VDRK-Qualitätspass
vorzeigen kann, verfügt in jedem Falle über
die notwendige Ausbildung und Ausrüstung, um wirklich
seriöse Arbeit mit verwertbaren Ergebnissen zu
leisten.
Um dies sicher zu stellen, stellt der VDRK strenge Anforderungen
an den Pass, der grundsätzlich nur Arbeitnehmern
von VDRK-Mitgliedsunternehmen verliehen wird. Der Qualitätspass
ist grundsätzlich Personen- und unternehmensgebunden.
Er kann also nicht auf andere Beschäftigte des
gleichen Unternehmens übertragen werden und verliert
seine Gültigkeit auch, sobald der Beschäftigte
das Unternehmen wechselt. Das ist durchaus sinnvoll,
denn der Ausweis bürgt auch für geeignete
technische Ausrüstung, z.B. mit hochauflösenden
TV-Inspektionskameras mit Dreh- Schwenkköpfen und
Farboptik, die bei einem Arbeitgeberwechsel möglicherweise
nicht mehr gegeben wäre. Für den Arbeitgeber
selbst erhöht diese Bindung die Motivation, ihre
Beschäftigten mit dem Qualitätspass auszustatten:
Da die Aufwertung des Mitarbeiters durch den Pass verfällt,
sowie dieser kündigt, ist das Risiko ausgeschlossen,
dass dieser die mit Investitionen an Zeit und Kosten
verbundene Zusatzqualifikation zu einem Wettbewerber
„exportiert“. Dort müsste er den Pass
neu erwerben. Da der Pass turnusmäßig durch
Nachschulung und –prüfung aktualisiert werden
muss, ist zudem gewährleistet, dass die hinter
dem Ausweis stehende Qualifikation steht auf der Höhe
der Technik ist.
Die Verleihung des Qualitätspasses erfolgt nach
den strengen Maßstäben eines vom VDRK entwickelten
Qualitätshandbuchs. Grundsätzliche Voraussetzung
ist eine nachgewiesen langjährige Berufserfahrung,
die durch geprüfte Referenzarbeiten belegt werden
muss. Darüber hinaus ist durch den Mitarbeiter
eine angemessene regelmäßige Weiterbildung
nachzuweisen. Weitere Zulassungskriterien sind:
- KI-Schein
der DWA oder vergleichbarer Institutionen
- Sachkundenachweis
Dichtheitsprüfung (DWA oder vergleichbar)
- 1 Jahr Erfahrung
speziell in der Grundstücksentwässerung
- Mitgliedschaft
des beschäftigenden Unternehmens in VDRK und
Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau (Gütezeichen
I, D, oder G)
- Einweisung
in die Anforderungen des VDRK-Qualitätshandbuches
- Auswertung
von 5 durchgeführten Inspektionen
Schulungsnachweise
und Praxisarbeitsproben werden von einem Sachverständigenausschuss
mit ausschließlich öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen regelmäßig
geprüft und bewertet. Bei einer positiven Prüfung
und Bewertung durch den Sachverständigenausschuss
wird der Inspekteur für die Auszeichnung empfohlen.
Der Erteilung des Qualitätspasses bleibt dem ebenfalls
neutralen Ernennungsausschuss vorbehalten, der durch
Vertreter des VDRK, Hochschulen, Kommunen und anderen
Fachverbände besetzt ist.
Für die Verlängerung des Qualitätspasses
ist im Wesentlichen die positive Bewertung der jährlich
einzureichenden Praxisarbeiten erforderlich. Hierbei
wird nicht nur auf die fachgerechte und zuverlässige
Leistung Wert gelegt, sondern auch besonders auf die
Seriösität bei der gesamten ausgeführten
Dienstleistung.
Mit dem Instrument des Qualitätspasses schafft
der VDRK nach eigener Einschätzung erheblichen
Nutzen für alle Beteiligten: Der private Grundstückseigentümer
kann sich bei Pass-Inhabern darauf verlassen, mit hochwertiger
und seriöser Arbeit bedient zu werden. Das Unternehmen
wieder, dessen Arbeitnehmer mit dem Pass ausgestattet
sind, verbessert deutlich seine Chancen in einem Markt,
in dem behördlicherseits und auch aufgrund der
wirtschaftlichen Bedeutung für die Sanierung immer
stärker auf Qualität, Qualifikation und Seriösität
bei der Dichtheitsprüfung geachtet wird. Die mit
dem VDRK-Qualitätspass ausgezeichneten Mitarbeiter
dürfen sich mit Fug und Recht als Elite auf dem
Arbeitsmarkt rund um die privaten Abwasserleitungen
betrachten. Verständlich ist auch, dass dieser
Qualitätspass limitiert bleiben wird. Sachkundige
gemäß §61a des NRW Landeswassergesetzes
können sich frühestens nach einem Jahr guter
Praxisarbeit bewerben.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Dr.
Olaf Kaufamnn gern zur Verfügung.
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