Informationen über die Entwicklungen § 61a LWG in Nordrhein-Westfalen
Unsere Unternehmen haben im Hinblick auf die seit Jahren gültige Gesetzeslage sich danach ausgerichtet, die Anforderungen des WHG in NRW zu erfüllen. Das heißt, sie haben sich auf die Frist 2015 eingestellt, um bis dahin die anstehenden Aufgaben weitgehend abarbeiten zu können. Dazu wurde in erheblichem Umfang in Personal, Ausbildung, Fahrzeuge und Gerätschaften investiert (so wie es vom Gesetzgeber verlangt wurde). Dazu kamen diverse Existenzgründungen im Vertrauen auf die Gesetzeslage und die damit verbunden anstehenden Arbeiten.
An dieser Stelle möchten wir betonen, dass der VDRK nie in die politische Entscheidungsfindung zum § 61a LWG NRW und in die diversen Durchführungsbestimmungen einbezogen wurde. Hier kann von Lobbyismus, seitens des Fachverbandes VDRK, keine Rede sein. Auch bei den jetzigen Entwürfen wurde bisher der Sach- und Fachverstand der Mitglieder des VDRK nicht gefordert.
Um für die in Kürze anstehenden Gespräche, mit Politiker und Bürgerinitiativen, fundierte Zahlen vorlegen und falsche Aussagen widerlegen zu können, bitten wir Sie an dieser neuen und tiefergehenden Befragung teilzunehmen. Zur Befragung: http://www.kanalcheck7.de/umfrage-106.html
Uwe O. meinte am 16.01.2012 um 22:45 Uhr:
Eins steht doch fest, dass Vertrauen in die Politik bezüglich des § 61 a LWG NRW müßten doch nach dem 14.12.2011 alle Unternehmen der Rohr- und Kanaltechnikbrache in Nordrhein-Westfalen verloren haben. Gleiches gilt auch für Hausbesitzer welche schon Dichtheitsprüfungen und ggf. Sanierungen aufgrund des § 61 a an ihren Abwasserleitungen haben durchführen lassen. Nun heißt es Prüfung nur im Verdachtsfall. Was ist den bitte schön ein Verdachtsfall? Wer lässt seine Leitungen freiwillig prüfen? Rohrbrüche mit Exfiltrationen führen nicht gleich immer zu Verstopfungen oder Störungen welche die Hauseigentümer dazu bringen würden eine Prüfung durchführen zu lassen. In solchen Fällen sickert unter Umständen über Jahre Schmutzwasser direkt in den Boden. Nennt man so etwas neuerdings Umweltschutz? Und wer will ohne eine Prüfung so was ans Tageslicht bringen? Viele Hauseigentümer und Gegner der Dichtheitsprüfung begrüßen sicher den momentanen Stand des § 61 a. Klar, so lange stetig sauberes Wasser aus dem Wasserhahn fließt macht sich keiner mal Gedanken darüber wenn aufeinmal das saubere Wasser knapp wird, wie es in vielen anderen Ländern an der Tagesordnung ist. Heißt dann das neue Luxusgut etwa Wasser? Vielleicht werden die Gegner der Dichtheitsprüfung dann erst wach. Vermutlich würden jetzt viele von denen denken das so etwas in Deutschland niemals passieren wird. Naja, mit so einer Einstellung kann man sein Gewissen auch beruhigen. Scheinbar ist es wie immer, erst muss was passieren bevor gehandelt wird. Es sollte allen klar sein, dass die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung dem Umweltschutz dient und somit zum Wohl der Bevölkerung beiträgt. Aber das scheinen unsere Politiker plötzlich vergessen zu haben.
Wolfgang S. meinte am 11.01.2012 um 20:00 Uhr:
Ich kann die Meinung von Peter K. nur vertreten! Es ist doch sehr traurig, dass alle nur über die betroffenen Hauseigentümer und die sogenannten Kanalhaie sprechen. Keiner spricht aber über die seriösen Fachfirmen welche im Vertrauen in die Gesetzgebung (einschließlich der auferlegten Mindestanforderungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfungen)neues Fachpersonal eingestellt haben, Geld in teure Weiterbildungsmaßnahmen und in die Anschaffung von technischem Knowhow (Geräte zur Dichtheitsprüfung, abbiegefähige TV-Kameras, Sanierungsanlagen usw.) investiert haben. Mit anderen Worten, die Fachfirmen und deren Personal bleiben auf der Strecke. Und was soll dieser unsachliche Kommentar von Herrn Hepcke in seiner Stellungnahme in dem er schreibt (kurz formuliert)die Investitionen der Fachfirmen wären keinesfalls verloren, man hätte ja auch schon vorher gut von Kanaluntersuchungen gelebt. Vorher brauchte man weder einen Sachkundenachweis für Dichtheitsprüfungen noch abbiegefähige TV-Kameras oder aufgrund des § 61 a aufgestocktes Personal. Das ist Fakt!!! Traurig ist zudem, dass viele Firmen welche sich auf die Dichtheitsprüfungen spezialisiert haben, nun qualifiziertes Personal kündigen müssen, Geräte und Fahrzeuge weit unter dem Kaufpreis verkaufen müssen (ich frage mich nur an wen man verkaufen soll, da in NRW ja kein Bedarf mehr besteht) oder ggf. die Türen ganz schließen müssen. Vielleicht sollten von Seiten der Politiker mal klare Äußerungen in der Handhabung mit der Dichtheitsprüfung kommen. Dies wird das umsetzen des § 61 a LWG NRW zwischen Fachfirmen und Hauseigenümern erleichtern. Jedoch sind meiner Meinung nach die Kommunen in NRW auch nicht ganz unschuldig an dieser momentanen Situation. Verschiedene Kommunen haben bezüglich der Dichtheitsprüfung auch ihr eigenes Süppchen gekocht, was Fachfirmen und letztendlich viele Hauseigtümer verunsichert hat. Auch in den Medien wird nur über betroffene Hauseigentümer berichtet und über unseriöse Firmen welche sich die Taschen voll machen wollen. Von betroffenen Fachfirmen welche momentan mit dem Rücken zur Wand stehen wird kein Wort verloren.
Vielleicht sollten wir Fachfirmen einfach unsere Fahrzeuge Richtung Düsseldorf bewegen und anstatt gegen den § 61 a für den § 61a demonstrieren. Würden alle Firmen mitmachen so bin ich mir sicher, würde unseren Politiker beim Anblick unzähliger Fahrzeuge besetzt mit allen sachkundigen Prüfern und Sanierern aus NRW mal klar werden, dass diese Belegschaft von Kanalprofis aufgrund der Gesetzgebung entstanden ist und nun wegen deren hin und her Entscheidungen vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen!
Peter K. meinte am 11.01.2012 um 10:14 Uhr:
Ich finde es eine Frechheit, seriöse Unternehmen aus der Kanalbranche nun als Halsabschneider und Geldscheffler zu bezeichnen. Sicher tragen die horrenden Preise von den "schwarzen Schafen" zum Unmut der Hausbesitzer bei. Die Diskussion über die Notwendigkeit kann ich nicht mehr hören. Etwas am Kanal machen zu lassen, nur wenn ein Verdacht besteht? Na gut, dann schaffen wir doch den TÜV für Kraftfahrzeuge ab, die Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt (usw.) und warten bis was passiert. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass von 100 Kanälen aus dem Material Ton oder STZ ca. 90% zum Teil gravierende Schäden aufweisen (Lageabweichungen mal ausgenommen). Unserer Meinung nach sollte man die Frist für die erste Dichtheitsprüfung und die Folgeprüfungen sinnvoll verlängern (zum Teil schon geschehen). Mit freundlichen Grüßen Peter K.
Manfred Stöhr meinte am 31.12.2011 um 15:23 Uhr:
Ein Dankeschön und ein Kompliment an den VDRK für die sehr sachlichen, aber eindeutigen und auch gut verständlichen Schreiben und Mitteilungen!
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Sachverstand schlussendlich doch gegenüber einer politisch motivierten Kurzsichtigkeit durchsetzen wird!
Bitte weiter so!
Mit freundlichen Grüssen und den besten Wünschen für das Neue Jahr 2012!
Manfred Stöhr
Stoehr Consulting
Stephan Viehweger meinte am 29.12.2011 um 20:00 Uhr:
Hallo alle zusammen,
die oben abgedruckte Stellungnahme vom 21.11.2011 ist genau in meinem Sinne. Toll geschrieben und auf den Punkt gebracht. Ganze Existenzen sind gefährdet. Teure, kundenfreundliche Kameras, Sanierungsutensilien,... wurde scheinbar umsonst angeschafft. Mitarbeiter in teuren, guten Lehrgängen qualifiziert, ohne sie unter den nun geplanten Gesetzesänderungen weiterbeschäftigen zu können. Eine absolute Nullnummer von de Politik. Da kann man mal wieder sehen, dass sich die Politik nicht wundern braucht, wenn solche sprunghaften, irrsinnige Entscheidungen getroffen werden. Die letzten Monate haben doch eindeutig gezeigt wieviele Kanäle sanierungsbedürftig sind. Und jetzt das? Ein Unding zu Lasten der Umwelt.
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