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Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag

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BDE fordert bundeseinheitliche Regelung für Kanal-TÜV

Mit der Ankündigung, die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Kanal-TÜV (Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschlüssen an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz) zu überarbeiten und dabei die Verpflichtung zur Anschlussprüfung möglicherweise zu lockern, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW)  für Verunsicherung und Irritationen bei Bürgern und Unternehmen gesorgt.

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BDE fordert bundeseinheitliche Regelung für Kanal-TÜV

Veröffentlicht von Administrator (admin) am Dec 19 2011
Nachrichten >>

Dichtheit von Wasser- und Abwasseranschlüssen muss überall gewährleistet sein.

Mit der Ankündigung, die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Kanal-TÜV (Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschlüssen an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz) zu überarbeiten und dabei die Verpflichtung zur Anschlussprüfung möglicherweise zu lockern, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW)  für Verunsicherung und Irritationen bei Bürgern und Unternehmen gesorgt.

Viele Bürger in NRW haben im Vertrauen auf die bislang bestehende Rechtspflicht und die auf das Jahr 2015 datierte Frist ihre Hausanschlüsse bereits inspizieren und zum Teil kostenintensiv sanieren lassen. Eine große Zahl von im Bereich der Kanalprüfung engagierten Dienstleistungsunternehmen hat angesichts der Gesetzeslage hohe Summen in Anlagen und Material investiert sowie bereits viele Arbeitsplätze geschaffen, um die zu erwartenden Aufträge in den nächsten drei Jahren auch abarbeiten zu können. Diese neu geschaffenen Arbeitsplätze aber auch die getätigten sowie geplanten Investitionen sind durch das Umschwenken der Landesregierung akut gefährdet.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. appelliert an die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Verunsicherung schnell zu beseitigen und klarzustellen, dass die Rechtspflicht, private Hausanschlüsse auf Dichtheit zu überprüfen, unverändert besteht. Diese Pflicht kommt letztlich aus dem Bundesrecht und kann nicht durch Ankündigungen einer Landesregierung ausgesetzt werden.

Gleichzeitig fordert der BDE die Bundesregierung auf, endlich auch die Vorgehensweise und die Fristen für Dichtheitsprüfungen von Hausanschlüssen bundeseinheitlich zu regeln. BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Hin und Her in Nordrhein-Westfalen zeigt exemplarisch, dass es höchste Zeit ist, den Verordnungs-Wildwuchs in den Bundesländern zu beenden. Die Bundesregierung sollte ihre Verordnungsermächtigung wahrnehmen, um eine einheitliche Vorgehensweise in Deutschland zu gewährleisten.“ Eine bundeseinheitliche Regelung sei, so Kurth, letztlich notwendig, um den vom Wasserhaushaltsgesetz geforderten Umwelt- und Grundwasserschutz durchzusetzen. Sie sei jedoch auch im Interesse von Bürgern und Unternehmen, da nur so Rechtssicherheit und Planungssicherheit erreicht werden könne.

Zuletzt geändert am: Dec 19 2011 um

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