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Aktuelle Nachrichten

Geänderte Gesetze und Regeln

Änderungen der technischen Regel für Gefahrstoffe und Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsrechts.

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Kommunen müssen Umsatzsteuer zahlen

Schon lange haben die Aktivitäten kommunaler Eigenbetriebe die Bauwirtschaft verärgert. Doch nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kommunen Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn sie Leistungen anbieten, mit denen sie in den Wettbewerb mit privaten Firmen treten.

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Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag

Der „Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag“ und der „Boys’Day – Jungen-Zukunftstag“ sind parallel stattfindende Aktionstage zur Berufsorientierung speziell für Mädchen oder Jungen. Hierbei lernen die Jugendlichen Berufe kennen, in denen ihr Geschlecht jeweils noch unterrepräsentiert ist. 

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BDE fordert bundeseinheitliche Regelung für Kanal-TÜV

Mit der Ankündigung, die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Kanal-TÜV (Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschlüssen an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz) zu überarbeiten und dabei die Verpflichtung zur Anschlussprüfung möglicherweise zu lockern, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW)  für Verunsicherung und Irritationen bei Bürgern und Unternehmen gesorgt.

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Kommunen müssen Umsatzsteuer zahlen

Veröffentlicht von Administrator (admin) am Feb 18 2012
Nachrichten >>

Aktuelles BFH-Urteil:

Kommunen müssen Umsatzsteuer zahlen

BERLIN, 16.02.12 – Schon lange haben die Aktivitäten kommunaler Eigenbetriebe die Bauwirtschaft verärgert. Doch nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kommunen Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn sie Leistungen anbieten, mit denen sie in den Wettbewerb mit privaten Firmen treten. Städte und Gemeinden müssen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) künftig genau wie Firmen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie im Wettbewerb mit Privaten Leistungen anbieten. Dies geht aus dem am Mittwoch in München veröffentlichten

Urteil (Aktenzeichen 2011 V R 41/10) hervor. Dabei reicht es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde. „Dieses Urteil bringt eine Trendumkehr", sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa. „Seit vielen Jahren fordern wir, dass Unternehmen, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, Umsatzsteuer bezahlen müssen. Denn bisher haben diese Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, einen Wettbewerbsvorteil von knapp 20 Prozent. Da diese Unternehmen größtenteils wie reguläre Unternehmen agieren und komplette Baumaßnahmen abwickeln, ist es nur recht und billig, wenn für sie die gleichen Pflichten wie für alle übrigen Unternehmen gelten."

In dem Streitfall vor dem BFH begehrte eine Gemeinde den Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Sport-und Freizeithalle. Die Gemeinde nutzte die Halle für den Schulsport ihrer Schulen, überließ die Halle aber auch gegen Entgelt an private Nutzer sowie an eine Nachbargemeinde für den dortigen Schulunterricht. Der BFH hat die Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeiten mit Ausnahme der Nutzung für den eigenen Schulsport bejaht. Die Gemeinde ist deshalb zum anteiligen Abzug der Vorsteuer entsprechend der Verwendungsabsicht bei Errichtung der Halle berechtigt.

Wenn jetzt Städte und Kommunen mit höheren Kosten für die Bürger drohen, so ist das nur eine Seite der Medaille", so Pakleppa weiter. Würden reguläre Unternehmen aufgrund kommunaler Billigangebote vom Markt verdrängt, bedeute das den Verlust von Gewerbesteuereinnahmen sowie langfristig höhere Arbeitslosigkeit und damit höhere Sozialkosten. Städte und Gemeinden sollten sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, so Pakleppa: „Wir erwarten, dass das Urteil jetzt angewendet und auch von der Politik nicht in Frage gestellt wird."

Zuletzt geändert am: Feb 23 2012 um

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