VDRK – Sachkundeausweis
Lange Jahre wurde über die undichten privaten Grundstücksentwässerungsanlagen nur diskutiert. Jetzt aber gerät dieser zukunftsträchtige Markt zunehmend in Bewegung. Die aktuelle Boom-Stimmung auf dem entsprechenden Dienstleistungsmarkt ruft aber auch etliche unqualifizierte und unseriöse Anbieterauf den Plan, die in der Regel nicht einmal der Branche angehören. Dem wirkt der VDRK nun entschlossen entgegen. Weiße Schafen werden künftig klar von schwarzen Schafen getrennt werden können. Denn das erklärte Ziel des VDRK-Sachkundeausweises (Qualitätspasses) ist es, sowohl kommunalen Auftraggebern wie auch allen Arten von Grundstückseigentümern eine schnelle Orientierungshilfe und eine zuverlässige Entscheidungshilfe zu bieten. Der Auftraggeber ist oftmals überfordert, wenn zu bewerten ist, wer denn da - als angeblich leistungsstarker und vertrauenswürdiger Partner/Anbieter– auftritt. Abgesehen davon, dass der VDRK generell davon abrät, die Inspektions- und Prüfungspflicht zum Gegenstand abendlicher Haustürgeschäfte zu machen, sorgt er nun mit seinem Sachkunde-ausweis für mehr Klarheit und Sicherheit. Wer den VDRK-Sachkundeausweis vorlegen kann, verfügt hundertprozentig über die notwendige Ausbildung und Ausrüstung, um wirklich seriöse Arbeit mit verwertbarem Ergebnis ab zu liefern.
Um dies sicherzustellen, stellt der VDRK strenge Anforderungen an die Vergabe des Sachkundeausweises. Dieser ist grundsätzlich personengebunden. Er kann nicht auf andere Beschäftigte des gleichen Unternehmens übertragen werden. Er verliert immer seine Gültigkeit, sobald der Ausweisinhaber den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen wechselt. Diese Maßnahme ist zwingend erforderlich, denn der Ausweis verbürgt unter anderem die Verfügbarkeit der erforderlichen technischen Ausrüstung, z. B. technisch top-aktuelle TV-Inspektionskameras, die bei einem neuen Arbeitgeber unter Umständen nicht mehr verfügbar sind. So fordert der VDRK den Nachweis der erforderlichen technischen Einrichtungen in Anlehnung an RAL 961 und die Anerkennung durch den Sachverständigenausschuss. Bei Unternehmen mit RAL-GZ 961 Gütezeichen G bzw. VDRKGütesiegel I, RR gilt der Nachweis als erbracht. Grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung des Sachkundeausweises ist eine – nachzuweisende - langjährige Berufserfahrung, die zusätzlich noch durch geprüfte Referenzarbeiten belegt werden muss. Diese Referenzenarbeiten werden von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (dem sogenannten Sachverständigenausschuss) unabhängig überprüft. Darüber hinaus ist durch den Antragsteller eine angemessene regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen.
Weitere Zulassungskriterien sind unter anderem der Besitz des gültigen KI-Scheines, der Sachkundenachweis für Dichtheitsprüfung, die Mitgliedschaft des Arbeitgebers im VDRK oder einem dessen Kooperationspartner, usw.. Weitere Anforderungen an den Ausweisinhaber sind z. B. eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft oder Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, fortgebildete Fachkraft für Rohr- und Kanaltechnik, Fachkraftfür Abwassertechnik und mindestens 1-jährige Berufserfahrung oder mindestens 5-jährige praktische einschlägige Berufs-erfahrung. Die Sachkunde optische Zustandserfassung und die Sachkunde der Dichtheitsprüfung müssen in einer vom Sachverständigenausschuss anerkannten Ausbildungsstätte erworben und nachgewiesen sein. Darüber hinaus wird dauerhaft die Qualität der ausgeführten Arbeiten, durch regelmäßig einzureichende und von unabhängigen Sachverständigen zu prüfende Projektunterlagen, bewertet. Wichtig ist insbesondere, dass der Inhaber des Sachkundeausweises alle erforderlichen Prüfungen selbstständig, zuverlässig und mit der vereinbarten hohen Qualität durchführt und auch entsprechend dokumentieren kann. Seine Dokumentation muss so gut sein, dass diese auch für eine anschließende Sanierungsplanung durch unabhängige Dritte verwendet werden kann. Wesentliche Voraussetzungen für die jährliche Verlängerung des Ausweises sind unter anderem eine mindestens zweijährige Wiederholungsprüfung (einzureichende Praxisobjekte) sowie die Qualität der tatsächlich ausgeführten Untersuchungen. Die Erteilung des Sachkundeausweises erfolgt ausschließlich durch einen neutralen Ernennungsausschuss, der durch Vertreter des VDRK, seiner Kooperationspartner, Hochschulen, Kommunen und anderen Fachverbände besetzt ist.
Damit kann sich der Auftraggeber bei den Inhabern eins solchenSachkundeausweises darauf verlassen, mit hochwertigerund seriöser Arbeit bedient zu werden. Das Unternehmen dagegen, dessen Mitarbeiter mit dem Pass ausgestattet sind, verbessert deutlich seine Marktchancen in einer Zeit, in der immerstärker auf Qualität, Qualifikation und Seriosität bei derDichtheitsprüfung und Untersuchung geachtet wird. Alle mit dem VDRK-Sachkundeausweis legitimierten Mitarbeiter dürfen sich mit Fug und Recht als Elite auf dem Arbeitsmarkt rund um die Grundstücksentwässerungsanalgen betrachten. Bisher hat der VDRK durchwegs positive Rückmeldungen erhalten. Viele Kommunen, Wohnungsverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen und auch private Auftraggebersuchen ja nach einem Beurteilungssystem für die Eignung undZuverlässigkeit eventueller Auftragnehmer. Mit entsprechend zertifizierten Mitarbeitern (Sachkundeausweis des VDRK) kann diesem Wunsch nun endlich entsprochen werden. Gleichzeitig wird dauerhalt die Qualität und Zuverlässigkeit sichergestellt. Die Inhaber der Sachkundeausweise werden auf der Internetseite (Inhaber Sachkundeausweis) im Bereich Mitgliedsunternehmen des VDRK für jedermann einsehbar und auch abrufbarsein. Für weitere Informationen oder zum Bezug des Handbuches zum Sachkundeausweis steht Ihnen die Geschäftsstelle des VDRK gerne zur Verfügung.
Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e. V. Ludwig- Erhard- Str. 8 D-34131 Kassel Telefon: +49 (0) 561/207567-0 Telefax: +49 (0) 561/207567-29 E-Mail: info@vdrk.de
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