RKI Meisterausbildung

Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Meister:innen für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sind qualifiziert, in öffentlichen und privaten Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen.

Sie sind gelehrt, sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten.

RKI Meister:innen sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Meister:innen für Rohr-, Kanal- und Industrieservice verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

-> im Handlungsbereich Technik

  • betriebliche Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, sozialer, personeller und rechtlicher Rahmenbedingungen planen und organisieren
  • bei der Planung neuer Arbeitstechniken und Prozessabläufe mitwirken
  • Aufgaben des Rohr-, Kanal- und Industrieservice durchführen
  • Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Materialien und Betriebsmitteln unter Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse planen und sich an der Planung neuer Arbeitstechniken und Prozessabläufe beteiligen

-> im Handlungsbereich Organisation

  • Kunden informieren und beraten
  • Leistungsverzeichnisse erstellen, Kundenvereinbarungen schließen, Kundenbindungen fördern
  • Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten koordinieren
  • Kosten und Arbeitsleistungen überwachen
  • die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachkräften gewährleisten

-> im Handlungsbereich Führung und Personal

  • Mitarbeiter einsetzen, führen und fördern
  • Kommunikation zwischen Mitarbeitern mit den Führungskräften und den Personalvertretungen fördern
  • Innovationsbereitschaft, Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter fördern
  • Ausbildung verantworten
  • bei der Planung des Personalbedarfs und bei der Stellenbesetzung mitwirken
  • qualitätssichernde Maßnahmen sicherstellen
  • Mitarbeiter für die Belange des Informations-, und Datenschutzes sensibilisieren

Nachweis der Qualifikation

Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Februar 2005 (BGBI. I S. 339), zuletzt geändert am 26. März 2014 (BGBl. I S. 286, Art. 43), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde.

Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

 

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, zur Fachkraft für Abwassertechnik, zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice haben.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.


Ansprechpartner - Vorbereitungslehrgänge

DEULA Rheinland GmbH
Bildungszentrum
Herr Thomas Strickerschmidt
Krefelder Weg 41
47906 Kempen

Telefon: +49 (0) 2152-205770
Web: www.deula.de/index.php?id=12&lCourseID=238

Bau Bildung Sachsen e. V.
ÜAZ Leipzig 
Frau Ute Jackowski
Heiterblickstraße 35
04347 Leipzig 

Telefon: +49 (0)341-24557-40
Web: Geprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

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